Bitte beachten Sie, dass Blutegel als humanmedizinisches Fertigarzneimittel gelten und mir

als Tierheilpraktikerin auf Grund des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG)

ein ein Rezept und eine Behandlungsanweisung Ihres Tierarztes vorgelegt werden muss.
Weitere Informationen gerne auf Anfrage.

Blutegeltherapie

Die kleinen Blutsauger können als Co-Therapeuten in der Tierheilpraxis überall dort eingesetzt werden, wo eine Anregung der Gewebedurchblutung und des Lymphabflusses, die Auflösung von Verhärtungen und Abtransport von Ablagerungen, die Nervenregeneration und die damit verbundene Schmerzreduktion gewünscht werden. Bei degenerativen Gelenkerkrankungen wie Arthrose, Spondylose, Spat, kann die Blutegelbehandlung nicht den pathologischen Zustand verändern, aber die Schmerzhaftigkeit der Begleitumstände lindern.

Absolute Gegenanzeigen für eine Blutegeltherapie sind:

Blutgerinnungsstörungen wie z.B. Bluter, Blutarmut (Anämie), Allergische Reaktionen auf Wirkstoffe des Blutegels, vorhandene Immunschwächen

Relative Gegenanzeigen für eine Blutegeltherapie sind Trächtigkeit, starke Narbenbildung und schlechte Konstitution oder Abwehrschwäche des Patienten.



Aus rechtlichen Gründen möchte ich Sie auf Folgendes im Sinne des § 3 HWG hinweisen:

 

Bei den hier vorgestellten Methoden sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Art handelt es sich oft um Verfahren der alternativen Medizin, die naturwissenschaftlich - schulmedizinisch weder nachgewiesen noch anerkannt sind. Grundsätzlich soll bei keiner der aufgeführten Anwendungen, Therapien oder Diagnoseverfahren der Eindruck erweckt werden, dass diesen ein Heilversprechen meinerseits zugrunde liegt.